Die Vermögenssteuer auf
den Balearen wird gesenkt,
aber nicht abgeschafft

Das Parlament der Balearen hat einen Änderungsantrag zum Haushalt 2024 angenommen, der die Spielregeln für die Vermögenssteuer in der Region neu definiert. Die wichtigste Änderung besteht darin, dass der Mindestfreibetrag für diese Steuer von siebenhunderttausend Euro (700.000 €) auf einen signifikanten Schwellenwert von drei Millionen Euro (3.000.000 €) angehoben wird. Diese Änderung wirkt sich unmittelbar auf Anleger mit einem Vermögen von bis zu 3.000.000 Euro aus, die nun von der Steuer befreit sind.

Die Maßnahme ist eine gute Nachricht sowohl für Anleger, die die Steuer bereits in der betroffenen Bandbreite gezahlt haben, als auch für Anleger mit einem Vermögen von mehr als 3 Millionen Euro. Erstere werden vollständig von der Steuer befreit, während sich für Letztere der Betrag, den sie jährlich zu zahlen haben, verringert.

Berechnung der Vermögenssteuer auf den Balearischen Inseln

Es ist wichtig zu wissen, dass die Vermögenssteuer eine jährliche Steuer ist, die am 31. Dezember eines jeden Jahres fällig wird und sich auf das Vermögen bezieht, das die Person zu diesem Zeitpunkt in Spanien besitzt. Die Berechnungsformel berücksichtigt das Vermögens und die entsprechenden Abzüge, zu denen auch private Darlehen und Hypotheken gehören.

Nach der Berechnung des Nettovermögens wird je nach Hauptsteuersitz des Steuerpflichtigen entweder die Tabelle der Balearen oder die Tabelle des Staates zur Berechnung des zu zahlenden Betrags herangezogen.

Anleger, die auf den Balearen steuerlich ansässig sind, verwenden die Tabelle der Balearen:

Bemessungsgrundlage (€)Steuerbetrag (€)Überschussbetrag (€)Steuersatz in %
– €– €170.472,04 €0,28
170.472,04 €477,32 €170.465,00 €0,41
340.937,04 €1.176,23 €340.932,71 €0,69
681.869,75 €3.528,67 €654.869,76 €1,24
1.336.739,51 €11.649,06 €1.390.739,49 €1,79
2.727.479,00 €36.543,30 €2.727.479,00 €2,35
5.454.958,00 €100.639,06 €5.454.957,99 €2,9
10.909.951,99 €258.832,84 €Darüber hinaus3,45

Nicht steuerlich ansässige können für die Berechnung die staatliche Tabelle verwenden:

Bemessungsgrundlage (€) Steuerbetrag (€) Überschussbetrag (€) Steuersatz in %
– € – € 167.129,45 € 0,2
167.129,45 € 334,26 € 167.123,43 € 0,3
334.252,88 € 835,63 € 334.246,87 € 0,5
668.499,75 € 2.506,86 € 668.499,76 € 0,9
1.336.999,51 € 8,523,36 € 1.336.999,50 € 1,3
2.673.999,01 € 25.904,35 € 2.673.999,02 € 1,7
5.347.998,03 € 71.362,33 € 5.347.998,03 € 2,1
10.695.996,06 € 183.670,29 € Darüber hinaus 3,5

Es wird empfohlen, dass diejenigen, die die Wahl zwischen der regionalen und der staatlichen Tabelle haben, die staatliche Tabelle wählen, da der zu zahlende Betrag niedriger ist.

Um die Auswirkungen dieser Gesetzesänderung zu veranschaulichen, wollen wir einige praktische Beispiele betrachten:

Fallbeispiel 1

Eine natürliche Person, die auf der Insel beispielsweise 3.500.000 € besitzt, zahlt nicht mehr Steuern auf 2.800.000 €, sondern auf eine Bemessungsgrundlage von 500.000 €. Dabei ist zu beachten, dass ein Ausländer bei einer Steuerbemessungsgrundlage von 2.8000.000 € insgesamt 28.046,26 € pro Jahr an Vermögenssteuer zahlen würde, während sich die Steuer bei einer Steuerbemessungsgrundlage von 500.000 € auf insgesamt 1.664,36 € reduziert. Dies ist ein sehr bedeutender Unterschied.

Fallbeispiel 2

Ein Anleger mit einem Vermögen von insgesamt 9.500.000 € wechselt von einem Freibetrag von 700.000 € zu einem Freibetrag von 3.000.000 €. Berücksichtigt man nur den staatlichen Abzug, so sinkt die Bemessungsgrundlage des Anlegers von 8.800.000 € auf 6.500.000 €. Dadurch verringert sich die jährlich zu zahlende Vermögenssteuer, obwohl der Betrag immer noch mehr als beträchtlich ist und Steuerstrategien gesucht werden sollten, die eine größere Steuerersparnis ermöglichen. Vor 2024 würde der Anleger 143.854,37 € zahlen, während er ab 2024 insgesamt 95.554,37 € jährlich zahlen wird.

Strategien zur Reduzierung der Vermögenssteuer

Für Käufer, deren Investitionen drei Millionen Euro übersteigen und die deshalb noch mit der Steuer konfrontiert werden, gibt es verschiedene Strategien, die in Betracht kommen:

Trotz dieser ermutigenden Nachrichten sollten sich Investoren auf den Balearen also unbedingt beraten lassen und beim Kauf von Immobilien in Spanien eine solide Strategie verfolgen. Die Steuergesetzgebung kann sich in Zukunft ändern, und es ist wichtig, optimal darauf vorbereitet zu sein. Wir empfehlen Investoren stets, sich an Fachleute zu wenden, die ihnen wertvolle Informationen rund um den Kauf von Immobilien geben können, um sicherzustellen, dass sie die Steuervorteile maximieren und mögliche steuerliche Konsequenzen in einem sich ständig ändernden Umfeld minimieren. Bei Despacho Lamas sind wir seit mehr als 35 Jahren auf das Immobilien- und Auslandsinvestitionsrecht spezialisiert. Wir sind bestrebt, einen umfassenden und qualitativ hochwertigen Service in diesen Bereichen zu bieten. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung und beraten Sie fachkundig.

Artikel von Malu Lamas Colombas

Rechtsberaterin und Wirtschaftswissenschaftlerin bei Despacho Lamas

Despacho Lamas wurde 1989 in Palma de Mallorca gegründet und ist seit seinen Anfängen auf die Beratung ausländischer Investoren (EU-Mitglieder und Drittländer) auf den Balearen spezialisiert.