Erbschafts- und Schenkungssteuer in Spanien
Wie die Vermögensteuer müssen Sie auch Erbschafts- und Schenkungssteuer zahlen, unabhängig davon, ob Sie in Spanien ansässig sind oder nicht. Die Steuer wird an die Autonomiegebiete gezahlt, von denen einige verschiedene Abzugsmöglichkeiten anbieten.
Als Nicht-Resident müssen Sie das Formular 650 für Erbschaften und das Formular 651 für Schenkungen einreichen. Die Besteuerungsgrundlage setzt sich aus dem tatsächlichen Wert des erworbenen Vermögens abzüglich der entsprechenden Schulden und Belastungen, einschließlich Hypotheken, zusammen.