Was ist die Vermögenssteuer in Spanien und wer muss sie zahlen?
Die Vermögenssteuer wird direkt auf Ihr gesamtes Nettovermögen erhoben. Unabhängig davon, ob Sie in Spanien steuerlich ansässig sind oder nicht, müssen Sie die Vermögenssteuer gemäß den Vorschriften der jeweiligen Regionen in Spanien zahlen. Die Fristen für die Abgabe der Vermögenssteuer sind dieselben wie für die Einkommensteuererklärung (IRPF), zwischen April und Juni jedes Steuerjahres. Das Formular, das Sie ausfüllen müssen, wenn Sie zur Abgabe verpflichtet sind, ist das Formular 714.
Wenn Sie in Spanien steuerlich ansässig sind, müssen Sie die Vermögenssteuer auf Ihr gesamtes Vermögen weltweit erklären. Wenn Sie nicht in Spanien steuerlich ansässig sind, wird die Steuer auf den Wert Ihrer Immobilien in Spanien erhoben. Hypotheken können die Besteuerung vermindern.
Die Vermögenssteuer in Spanien
Nicht-Residenten auf den Balearen haben einen Steuerfreibetrag von bis zu 3.000.000 € pro Person. Mit anderen Worten: Wenn Sie und Ihr Partner gemeinsam eine Immobilie auf Mallorca, Ibiza oder Menorca erwerben, können Sie zusammen einen steuerlichen Freibetrag von bis zu 6.000.000 € nutzen. Hypotheken sind steuerlich absetzbar, so dass eine Finanzierung vor allem bei hochwertigen Immobilien sinnvoll ist
Je nachdem, in welchem Gebiet Spaniens Sie eine Immobilie kaufen, reichen die jährlichen Steuersätze von 0,28 % für ein Nettovermögen von weniger als 170.472 € bis zu 3,45 % für Steuerzahler, deren Nettovermögen 10.909.915 € oder mehr beträgt. Die Besteuerungsgrundlage wird anhand des Nettovermögens am Ende des Steuerjahres, d.h. am 31. Dezember jeden Jahres, berechnet und muss jedes Jahr gezahlt werden!
Erbschafts- und Schenkungssteuer in Spanien
Wie die Vermögensteuer müssen Sie auch Erbschafts- und Schenkungssteuer zahlen, unabhängig davon, ob Sie in Spanien ansässig sind oder nicht. Die Steuer wird an die Autonomiegebiete gezahlt, von denen einige verschiedene Abzugsmöglichkeiten anbieten.
Als Nicht-Resident müssen Sie das Formular 650 für Erbschaften und das Formular 651 für Schenkungen einreichen. Die Besteuerungsgrundlage setzt sich aus dem tatsächlichen Wert des erworbenen Vermögens abzüglich der entsprechenden Schulden und Belastungen, einschließlich Hypotheken, zusammen.
Welcher Immobilienwert wird für die Berechnung der verschiedenen Steuern in Spanien herangezogen?
Bei der Berechnung der Vermögens-, der Erbschafts- und der Schenkungssteuer dient der höhere der folgenden Werte als Grundlage:
- Katasternummer (eine offizielle und verpflichtende Identifikation von Grundstücken in Spanien)
- Katasterwert (der Wert, den die spanische Verwaltung jeder Immobilie zuweist, basierend auf den Daten des Grundbuchs)
- Der in der Kaufurkunde vereinbarte Preis
Hypotheken zur Minderung der Vermögenssteuer in Spanien
Sowohl bei der Vermögenssteuer als auch bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer müssen Sie nur Ihr Nettovermögen versteuern.
Bei Immobilien wird der Wert durch das Darlehen gemindert, sofern die Hypothek zum Zeitpunkt des Kaufs besteht und in direktem Zusammenhang mit dem Immobilienkauf steht. Durch eine Hypothek können Sie somit beträchtliche Mittel einsparen, vor allem in Anbetracht der Steuervergünstigungen und den derzeit niedrigen Zinssätzen. Sie können Ihre Investition optimieren, indem Sie den maximalen Betrag finanzieren und die Liquidität erhalten, um in andere Bereiche mit höheren Renditen zu investieren.
Aus diesem Grund empfehlen wir von Lionsgate Capital, beim Kauf einer Immobilie in Spanien den maximalen Betrag zu finanzieren, denn es macht Sinn, von den Vorteilen der Hypothek zu profitieren und gleichzeitig weiterhin Geld mit Ihren Portfolios zu verdienen!
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