Das Beckham Gesetz näher erklärt
(Spaniens Steuerregelung für Nicht-Residenten)


Im Jahr 2015 führte Spanien eine besondere Steuerregelung für wohlhabende EU-Ausländer ein, die ihren Wohnsitz nach Spanien verlegen. In Anlehnung an die erfolgreichen Steuerregelungen anderer Länder, insbesondere des Vereinigten Königreichs, ist es das erklärte Ziel dieses Programms, Personen mit Erfolgs-Profil zu gewinnen, die aufgrund eines Jobangebots nach Spanien umziehen. Das typische Profil eines Steuerzahlers, der sich dafür qualifiziert, wäre ein hochrangiger Unternehmer oder Mitarbeiter in gehobener Position, ein hochrangiger Künstler, Mitarbeiter aus der Technologiebranche, (also mit Titeln wie CEO, CFO, CTO) usw.


Die Steuervorteile


Kurz gesagt, ermöglicht diese Steuerregelung EU-Bürgern wichtige Steuereinsparungen bei der Einkommensteuer in Spanien (IRPF). Wenn Sie sich für diese Regelung entscheiden, kommen Sie in den Genuss erheblicher Steuervergünstigungen sowohl für in Spanien als auch weltweit erzielte Einkünfte.

Wenn Sie sich für diese besondere Steuerregelung entscheiden, wird eine rechtliche Fiktion geschaffen, durch die EU-Ausländer (für Verwaltungszwecke) so behandelt werden, als wären sie in Spanien ansässige Steuerzahler. In der Praxis wird der Steuerzahler jedoch für Steuerzwecke als Nichtansässiger betrachtet. Das bedeutet, dass Sie das Beste aus beiden Welten bekommen: Sie erhalten alle Vorteile, die ein legaler Wohnsitz in Spanien mit sich bringt, und zahlen dennoch eine wesentlich niedrigere Steuerabgabe, da Sie in der Praxis als nicht ansässiger Steuerzahler betrachtet werden.

  • Spanisches Einkommen. Die ersten 600.000 €, die aus einer Quelle auf spanischem Staatsgebiet stammen, werden mit einem Pauschalsatz von 24 % besteuert (anstelle des normalen Spitzengrenzsteuersatzes von 47 %). Wie man sich denken kann, sind die Steuerersparnisse selbst bei Einkünften, die ausschließlich auf spanischem Staatsgebiet erzielt werden, enorm.
  • Weltweites Einkommen. Hier zeigt sich die wahre, positive Auswirkung dieser Steuerregelung. Die spanischen Steuerbehörden besteuern nur Einkünfte, die im spanischen Hoheitsgebiet erzielt werden. Das bedeutet, dass alle anderen weltweiten Einkünfte von der Steuer befreit sind (genau wie bei der beliebten britischen Non-Dom-Steuerregelung). Dieser einzigartige Steuervorteil ist natürlich für Steuerzahler mit beträchtlichen Einkünften, Vermögen und Interessen im Ausland äußerst attraktiv.
  • Befreiung von der Abgabe der Steuererklärung 720.
  • Befreit von der Abgabe der Vermögenssteuer*.
  • Fünf Jahre plus eins. Aufgrund der herausragenden Steuervorteile vergibt die Regierung die Steuervergünstigungen zeitlich. Sie gilt für das Steuerjahr des Umzugs sowie für die folgenden fünf Jahre (insgesamt bis zu sechs Jahre).

* Abhängig vom Wert Ihres spanischen Vermögens.

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Wer kann sich bewerben?

  • Staatsangehörige der Europäischen Union, die aufgrund eines Arbeitsvertrags nach Spanien umziehen. Der Vertrag ist die wesentliche Voraussetzung für die Inanspruchnahme dieser Steuerregelung. Nicht-EU-Bürger können keinen Antrag stellen. Nicht-EU-Bürger können stattdessen ein Visum für digitale Nomaden beantragen, das nahezu identische Steuervorteile bietet.
  • Sie dürfen in den letzten 10 Jahren keinen Wohnsitz in Spanien gehabt haben.
  • Keine Einkünfte aus einer ständigen Niederlassung in Spanien.

Das Beckham-Gesetz schließt eine Lücke für hochqualifizierte Fachkräfte, die allein oder mit ihrer Familie nach Spanien ziehen möchten (aufgrund eines Arbeitsvertrags), um alle Vorteile des Landes zu genießen, einschließlich extrem niedriger Steuern, unabhängig davon, wo sie sich in Spanien, (also z. B. auch auf Mallorca), niederlassen.

Wenn also die o.g. Kriterien auf Sie zutreffen, Sie keine Lust haben, viele Steuern zu zahlen, sich aber legal gesehen in Spanien niederlassen wollen, ist dies das richtige Steuersystem für Sie.

Mit dieser Steuerregelung können Sie und Ihre Familie das Beste aus beiden Welten genießen: Sie kommen in den Genuss aller Vorteile eines legalen Wohnsitzes in Spanien, obwohl Sie steuerlich wie ein nicht ansässiger Steuerzahler behandelt werden und wenig bis gar keine Steuern zahlen. Unserer Meinung nach: eine Win-Win-Situation!

Bei Larraín Nesbitt Abogados bieten wir den Kunden von Lionsgate Capital verbesserte Konditionen zu unseren Standardbedingungen.

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Artikel von Raymundo Larraín Nesbitt

COO von Larraín Nesbitt Abogados (LNA)

Raymundo ist seit 2003 als Anwalt tätig und hat seine eigene Kanzlei, Larraín Nesbitt Abogados (LNA), gegründet. Er berät hauptsächlich Mandanten mit Wohnsitz in Irland, dem Vereinigten Königreich aber auch anderen Ländern, wobei seine Hauptschwerpunkte auf Immobilientransaktionen, Einwanderung und Steuern liegen.

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