Spanien‘s Visum
für digitale Nomaden


Spanien‘s neues Visum für digitale Nomaden (kurz DNV) bietet einzigartige Steuervorteile, die kein anderes spanisches Visum beinhaltet. Das, was es von allen anderen verfügbaren Visa unterscheidet, ist das breite Spektrum an Steuervorteilen für seine privilegierten Inhaber (siehe unten). Das DNV wurde absichtlich so gestaltet, dass erfolgreiche Geschäftsleute aus Nicht-EU-Ländern in Spanien wenige bis gar keine Steuern zahlen müssen. 

Das DNV ist das erste einer neuen Generation von Visa, die auf ein bestimmtes Kollektiv abzielen, dem Spanien Anreize bieten möchte, sich in Spanien niederzulassen und von dort aus ‚remote‘ zu arbeiten.

Das DNV orientiert sich am „Beckham-Gesetz“, welches 2015 in Kraft trat und für in der EU ansässige Personen gilt, die wiederum von der äußerst beliebten britischen Regelung für Steuerpflichtige ohne Wohnsitz in Spanien inspiriert wurden. Es muss betont werden, dass das DNV nur für Antragsteller aus Nicht-EU-Ländern gilt.

Es handelt sich um eine juristische Fiktion, bei der ein Nicht-EU-Steuerzahler als nicht steuerlich in Spanien ansässig behandelt wird, aber für Verwaltungszwecke als vollständig in Spanien ansässig betrachtet wird. Die steuerliche Bedeutung dieser Nuance kann gar nicht hoch genug eingeschätzt werden und öffnet die Tür zu einer ganzen Reihe von Steuervorteilen, die im Folgenden zusammengefasst wird.

Gerade wegen der beträchtlichen Steuervorteile sieht das Gesetz eine zeitliche Begrenzung auf maximal fünf Jahre vor.

Es versteht sich von selbst, dass ein DNV dazu führt, dass man in Spanien steuerlich ansässig wird (was Sinn der Sache ist!).

Ähnlich wie beim „Golden Visa“ werden alle Anträge im Schnellverfahren und gestrafft bearbeitet, um Talent aus dem Ausland anzulocken. Das bedeutet, dass man in nur drei Wochen Bescheid hat, ob man für das Visum akzeptiert wird.

Zusammenfassend geht es beim DNV darum, in Spanien legal wenige bis gar keine Steuern zu zahlen.


Allgemeine Grundvoraussetzungen


  1. Nur für Nicht-EU-Bürger.
  2. Der Antragsteller muss volljährig sein (+18 Jahre).
  3. Man muss eine private Krankenversicherung in Spanien abschließen.
  4. Eine einwandfreie Strafregisterbescheinigung (letzte 5 Jahre).
  5. Man muss selbst für seinen Lebensunterhalt aufkommen - keine Sozialleistungen beantragen.
  6. Der Antragssteller hält sich zum Zeitpunkt der Visa-Beantragung nicht illegal in Spanien auf.
  7. Ausreichend finanzielle Mittel, um sich und die Familie während dem Aufenthalt in Spanien zu versorgen.
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Besondere Anforderungen


  • Die wichtigste Voraussetzung: Nachweis, dass man bei einem ausländischen Unternehmen angestellt oder selbständig ist (mit einem ausländischem Unternehmen). 
  • Der Antragssteller wird in Spanien aus der Ferne, "remote" arbeiten (kein Bürojob).
  • Nachweis eines akademischen Abschlusses (z. B. einen Universitäts- oder Handelsschulabschluss, eine berufliches Zertifikat) oder eine 3-jährige Berufserfahrung als Qualifikation für die Stelle.
  • Nachweis von mindestens 3 Jahren Berufserfahrung.
  • Man darf sich in den letzten 5 Jahren nicht in Spanien aufgehalten haben.
  • Man darf kein Einkommen aus einer ständigen Niederlassung in Spanien beziehen.

Allgemeine Vorteile


  • Fünfjährige Aufenthaltserlaubnis. Zunächst für ein Jahr, gefolgt von zwei Verlängerungen bis zu einer Gesamtdauer von 5 Jahren. Das Visum gilt auch für die Familie des Hauptantragstellers.
  • Erlaubnis, in Spanien aus der Ferne zu arbeiten. Es ermutigt dazu, sich offiziell in Spanien aufzuhalten und von hier aus fernzuarbeiten (per Laptop oder Desktop-Computer).
  • Es ermöglicht, die 90/180-Tage-Regel, die den Aufenthalt in Spanien (und damit auch im Schengen-/EU-Raum) begrenzt, rechtlich außer Kraft zu setzen.
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Steuerliche Vorteile der DNV

  • Vor allem werden alle Einkünfte und Vermögenswerte, die im Ausland gehalten werden, nicht besteuert. Mit anderen Worten: Jede weltweite Einkommensquelle ist in Spanien von der Steuer befreit (wie bei der beliebten britischen Steuerregelung für Nichtansässige). Wenn man zum Beispiel 8 Millionen Euro in den USA an Vermögen hat, wird dies in Spanien nicht besteuert, da man für Steuerzwecke als Nichtansässiger gilt (juristische Fiktion). Für Verwaltungszwecke wird man jeoch in Spanien als ansässig betrachtet.
  • DNV-Inhaber werden nur mit den Einkünften besteuert, die durch Fernarbeit in Spanien für einen ausländischen Arbeitgeber erzielt werden. Man zahlt einen pauschalen Steuersatz von 24 % auf die ersten 600.000 Euro Bruttojahreseinkommen für einen Zeitraum von fünf Jahren.
  • Man ist nicht verpflichtet, eine Steuererklärung nach dem Modell 720 abzugeben (im Gegensatz zu spanischen Steuerbürgern).
  • Man ist nicht verpflichtet, eine Vermögenssteuererklärung abzugeben.
  • Man kann einen Antrag auf Stundung der Steuerzahlung im ersten und zweiten Jahr stellen, ohne dass wie üblich Strafen oder Verzugszinsen fällig werden.
  • Für die Zwecke anderer Steuerbehörden gilt man formell als in Spanien steuerlich ansässig.

Das Visum für digitale Nomaden füllt eine Lücke für hochqualifizierte Fachkräfte, die allein oder mit ihrer Familie nach Spanien ziehen, um die Vorteile des Landes zu genießen und dies bei niedriger Besteuerung, unabhängig davon, wo man sich in Spanien niederlässt.

Mit einer DNV erhält man in der Tat das Beste aus beiden Welten: Man genießt alle Vorteile eines legalen Wohnsitzes in Spanien, wird aber steuerlich wie ein Nicht-Resident behandelt und zahlt wenig bis gar keine Steuern. Unserer Meinung nach eine „Win-Win Situation“!

Bei Larrain Nesbitt Abogados bieten wir den Kunden von Lionsgate Capital verbesserte Konditionen der Standardtarife an. Kontaktieren Sie uns gerne bei Interesse! Wie oben beschrieben, erhalten wir aktuell DNVs innerhalb von 3 Wochen. 

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Artikel von Raymundo Larraín Nesbitt

COO von Larraín Nesbitt Abogados (LNA)

Raymundo ist seit 2003 als Anwalt tätig und hat seine eigene Kanzlei, Larraín Nesbitt Abogados (LNA), gegründet. Er berät hauptsächlich Mandanten mit Wohnsitz in Irland, dem Vereinigten Königreich aber auch anderen Ländern, wobei seine Hauptschwerpunkte auf Immobilientransaktionen, Einwanderung und Steuern liegen.

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